
Führerscheinklasse B, B197
Diese Klasse gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg. Sie ist die gängigste Fahrerlaubnis, die viele als den regulären Autoführerschein kennen.

Führerscheinklasse BE
Erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen, bei denen ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger verbunden wird, dessen zulässige Gesamtmasse bis zu 3.500 kg beträgt.

Führerscheinklasse AM
Erlaubt das Führen von Kleinkrafträder, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen und mit einem Elektro- oder Verbrennungsmotor ausgestattet sind. Motor darf einen Hubraum von maximal 50 cm³ besitzen.

Führerscheinklasse A1
Diese Klasse berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11kW.

Führerscheinklasse A2
Diese Klasse berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW.

Führerscheinklasse A
Der „klassische“ Motoradführerschein. Diese Klasse berechtigt zum Führen von Krafträdern oder Motorrädern mit einem Hubraum von über 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
